Nach APO-GOSt kann die gymnasiale Oberstufe mit folgenden möglichen Abschlüssen erfolgreich verlassen werden :
* Abitur
* Schulischer Teil des Fachabiturs nach Klasse 12/Q1
Termin der Abiturprüfung
Am Ende der Klasse Q2 findet die Abiturprüfung statt. Die Prüfung erstreckt sich auf 4 Unterrichtsfächer. Bereits mit der Wahl der beiden Leistungskurse ab Q1.1 wird eine Entscheidung für das 1. und das 2. Abiturfach getroffen. Drittes und viertes Abiturfach werden erst zu Beginn der Q2.1 verbindlich festgelegt. Da aber nur Fächer, die bereits ab Klasse Q1.1 schriftlich belegt wurden, zu Abiturfächern werden können, muss bereits sehr früh die eigene Planung für das Abitur in die Wahlen, spätestens für das Halbjahr Q1.1, einfließen.
Abiturfächer
2 Leistungskurse (1. und 2. Abiturfach) und ein Grundkurs (3. Abiturfach) sind Abiturfächer mit schriftlicher Prüfung. Hinzu kommt ein weiterer Grundkurs (4. Abiturfach) mit mündlicher Prüfung. Bei der Wahl der Abiturfächer müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
* Alle drei Aufgabenfelder müssen bei den vier Abiturfächern vertreten sein.
* Das erste Abiturfach (LK) muss Deutsch, fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
* (Ist Deutsch erstes Abiturfach, muss auch eine Fremdsprache oder Mathematik Abiturfach sein !) Das zweite Abiturfach kann aus dem schulspezifischen Angebot beliebig gewählt werden
* Religion kann das Abiturfach des Aufgabenfeldes 2 ersetzen.
* Sport kann 2. Abiturfach sein.
* Sport und Religion können nicht gleichzeitig Abiturfächer sein.
* Aus der Gruppe Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen 2 Fächer als Abiturfächer gewählt werden.
Die Abiturprüfung
Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen in zwei Bereichen Bedingungen erfüllt werden:
* Kursbereich (Block I)
* Abiturbereich (Block II)
Zur Feststellung der Leistungen werden die Zensuren in Punkte umgerechnet. Es gilt :
* sehr gut plus = 15 Punkte
* sehr gut = 14 Punkte
usw
* ausreichend = 5 Punkte
* ausreichend minus = 4 Punkte
usw
* mangelhaft minus = 1 Punkt
* ungenügend = 0 Punkte
Kursbereich (Block I)
Hier müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Einbringung von 35 – 40 anrechenbarer Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase
Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt
Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet.
Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden.
Bei Einbringung von:
35 – 37 Kursen: 7 Defizite sind erlaubt, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
38 – 40 Kursen: 8 Defizite sind erlaubt, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40
Dabei sind:
EI = (Gesamt-)Ergebnis (Block I)
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren
S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt.
Abiturbereich (Block II)
Im Abiturbereich werden die Prüfungsergebnisse in den Abiturfächern in fünffacher Wertung berücksichtigt. Wird eine „besondere Lernleistung“ eingebracht, werden die Prüfungsergebnisse in den Abiturfächern nur vierfach
gewertet. In der „besonderen Lernleistung“ sind maximal 15 Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden.
Frühestens am Ende der Klasse Q1 kann der schulische Teil des Fachabiturs erreicht werden. In Verbindung mit einer einjährigen beruflichen Ausbildung (Praktikum, Lehre) wird das Fachabitur erreicht. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
In die Wertung für das Fachabitur müssen 10 Pflichtkurse (Leistungskurse oder Grundkurse) eingebracht werden. Bei der Kursauswahl können jeweils zwei benachbarte Halbjahre berücksichtigt werden.
Pflichtbedingungen
In die Wertung für das Fachabitur müssen 4 Leistungskurse und 11 Grundkurse eingebracht werden. Bei der Kursauswahl können jeweils zwei benachbarte Halbjahre berücksichtigt werden. Zulässig sind demzufolge Kursauswahlen aus den Halbjahren Q1.1 und Q1.2, Q1.2 und Q2.1 oder Q2.1 und Q2.2.
Unter den 15 Kursen müssen folgende Pflichtkurse sein:
* 2 Kurse in Deutsch
* 2 Kurse in einer Fremdsprache.
* 2 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
* 2 Kurse Mathematik
* 2 Kurse einer Naturwissenschaft.
Leistungsanforderungen
Das Fachabitur wird erlangt, wenn man bestimmte Leistungsanforderungen im Bereich der Leistungskurse und der Grundkurse erfüllen kann. Zur Feststellung dieser Leistungen werden die Zensuren in Punkte umgerechnet, wie es auf der Seite Abitur beschrieben ist.
Leistungskursbedingungen
Die vier Leistungskurse der benachbarten Halbjahre müssen berücksichtigt werden.
* Keiner dieser Leistungskurse darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
* Höchstens ein Leistungskurs darf weniger als 5 Punkte haben.
* Die doppelte Punktesumme aller 4 Leistungskurse muss mindestens 40 sein.
Grundkursbedingungen
Aus der Menge der belegten Grundkurse müssen 11 Grundkurse ausgewählt werden. Dabei müssen die oben genannten Pflichtbedingungen berücksichtigt werden.
* Keiner der ausgewählten Grundkurse darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
* Höchstens 4 Grundkurse dürfen weniger als 5 Punkte haben.
* Die Punktesumme aller 11 Grundkurse muss mindestens 55 sein.
Der schulische Teil des Fachabiturs wird erreicht, wenn die Leistungskurs- und die Grundkursbedingungen erfüllt werden.